Führen Sie die Idee der Aktion Sauberer Landkreis doch einfach fort: nehmen Sie bei jedem Spaziergang oder anderem Aufenthalt in der Natur eine Tasche und einen Handschuh mit. Diese passen leicht in die Hosen- oder Jackentasche und störender Müll kann einfach aufgehoben und zu Hause entsorgt werden.
Größere Verunreinigungen können Sie auch bei der Gemeinde melden (mit Standortangabe und am besten auch gleich mit Foto). Diese ist zwar nicht unbedingt zur Beseitigung von sogenanntem Wilden Müll verpflichtet, kann aber den zur Entsorgung Verpflichteten ermitteln und benachrichtigen. Ganz einfach geht eine Meldung über die MÜLLweg!-App, in der auch Haibach gelistet ist.
Die Ablagerung (oder auch nur der Versuch zur Ablagerung) von Müll im öffentlichen Raum (außer IN dafür vorgesehene Behälter) oder auf privaten Grundstücken ist eine Straftat. Die Art und die Menge des Mülls bestimmen über das Strafmaß, welches von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren reichen kann.
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