Der Frühling ist da, man sieht bereits die ersten Blätter und Knospen an Büschen und Bäumen. Bereits im März startet die Brutsaison der Vögel und sie beginnen in Bäumen, Büschen und Hecken Nester zu bauen. Das kann jedoch fatal enden, wenn das Nest mit einer Heckenschere erwischt oder die Brut aus Angst verlassen wird.


Von März bis September ist es deshalb per Bundesnaturschutzgesetz nicht erlaubt, Bäume zu fällen oder Hecken und Bäume stark zu beschneiden. Der genaue Zeitraum, in dem das Schneiden und Fällen untersagt ist, wird von den jeweiligen Kommunen geregelt. Ziel der Verfügung ist primär der Schutz brütender Vögel sowie des gesamten Ökosystems, das sich innerhalb von Hecken entwickeln kann. Manche Vogelarten brüten noch bis Ende Juli und auch Igel können unter Hecken und Büschen ihre Heimstatt haben.
Dafür können jetzt noch Nistkästen für die beginnende Brutsaison aufgehängt werden. Ein genauer Blick in den Garten lohnt sich: Kiebitz, Lerche, Amsel, Blaumeise, Buchfink, Rotkehlchen – sie alle sind besonders früh dran und beginnen bereits im März mit der Brutzeit.

Wenn die Hecken im Frühsommer ausgetrieben haben, kann man sie vorsichtig zurückschneiden. Kleinere Äste sind zu diesem Zeitpunkt gut kompostierbar. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob sich im Astwerk Nester befinden. Ist das der Fall, muss der Schnitt verschoben werden.

Weitere Informationen:
Beim Schneiden von Baum und Hecke die Vögel schützen – BUND e.V.


NABU: Später Heckenschnitt schützt Vögel und Insekten – Naturschutz Ruhr


Wann darf man Hecken schneiden – das sagt das Gesetz zum Vogelschutz – Hausgarten.net


§ 39 BNatSchG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

NABU-Gartentipp: Vogelschutzgehölze anlegen